Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und
Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz." Das seit dem 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet eine massive Einschränkung dieses Grundrechts auf Freiheit von Kommunikation und Information sowie deren Beschaffung und Verteilung. Links zu Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung: